Ausgabe I.2024

Aktuelle Entwicklungen im
Gesundheitswesen

Lange musste die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf die angekündigten Reformgesetze aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) warten. Inzwischen legt Bundesgesundheitsminister, Prof. Karl Lauterbach, in enger Abfolge Verordnungen und Gesetzesvorhaben vor, die bei den Betroffenen mehr als nur ein Stirnrunzeln hervorrufen. Die Audi BKK teilt den Standpunkt, dass umfassende Reformen notwendig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Gesundheitssystems und die qualitativ hochwertige Versorgung der Patientinnen und Patienten auch in Zukunft sicherzustellen.

Allerdings wird zunehmend deutlich worauf wir bereits im vorigen Newsletter verwiesen hatten: Das BMG sieht die Beitragseinnahmen als derzeit einzigen Hebel für die Finanzierung der Gesetze und Vorhaben. Auf Basis der aktuell (Stand Mai 2024) vorliegenden Informationen prognostiziert der BKK Dachverband einen rechnerischen Anstieg des bundesweit durchschnittlichen Zusatzbeitrages für das kommende Jahr von derzeit 1,7 Prozent auf dann mehr als 2,4 Prozent. Die Ausgabenseite wird fast vollständig außer Acht gelassen – Mitglieder und Arbeitgebende müssten die Kostensteigerungen annähernd alleine tragen. Krankenkassen und Verbände positionieren sich gegen die einseitige Belastung und fordern sowohl eine faire Verteilung, als auch die Ausgabenseite in den Blick zu nehmen. Am ersten GKV-Tag zum Thema nachhaltige Finanzierung hat sich auch die Audi BKK beteiligt (mehr dazu unter „Aktuelle Entwicklungen in der Audi BKK“).

 

Übersicht Gesetze 2024

Im Klappentext finden Sie eine Übersicht der bereits verabschiedeten und geplanten Gesetze bzw. Vorhaben für das Kalenderjahr 2024.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema
In Kraft getreten Digitalgesetz (DigiG)

Die Krankenkassen werden verpflichtet, ihren Versicherten ab dem 15. Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA) bereitzustellen. Wer die ePA nicht haben will, muss aktiv widersprechen (Opt-out-Regel). Die digitale Akte wird zunächst für digital gestützte Medikationsprozesse, eine Patientenkurzakte und Labordaten-Befunde verwendet.

 

In Kraft getreten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen qualitative und repräsentative Daten für die Versorgung, Öffentliche Gesundheit, für Forschung und Innovation und für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems zeitnah genutzt werden können – im Einklang mit datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Krankenkassen erhalten künftig die Möglichkeit, auf Basis von Abrechnungsdaten Ansatzpunkte zu finden, um den Gesundheitsschutz und die Versorgung ihrer Versicherten zu optimieren.
In Kraft getreten Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG)

Zur Erhöhung der Transparenz soll das BMG künftig zur Information und Aufklärung aktuelle Daten über das Leistungsangebot und die Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlichen (Transparenzverzeichnis) dürfen. Dafür sollen den Krankenhäusern Versorgungsstufen zugeordnet sowie die Verteilung der Leistungsgruppen auf die einzelnen Standorte transparent dargelegt werden.

Ziel ist es, dass sich die Bürgerinnen und Bürger über das Leistungsgeschehen des jeweiligen Krankenhausstandorts angemessen informieren können, um eine qualitätsorientierte Entscheidung für die jeweilige Behandlung treffen zu können. Dadurch soll die Versorgung gezielt verbessert werden.

Aktuell in der Umsetzung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Durch den aktuell diskutierten Referentenentwurf soll die Gesundheitsversorgung in den Kommunen gestärkt werden und sozial benachteiligten Gruppen ein besserer Zugang zu medizinischen Leistungen und Angeboten der Prävention über niederschwellige Beratungsangebote verschafft werden.
Aktuell in der Umsetzung Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Der Gesetzesentwurf beschreibt den Transformationsprozess für die Krankenhäuser in den kommenden Jahren. Verwiesen wird hierzu darauf, dass die Bundesländer für die Umsetzung der durch die Krankenhausreform angestoßenen Prozesse ab 2026 aus den Mitteln eines Transformationsfonds finanziell unterstützt werden. Zudem werde die wirtschaftliche Situation und die Liquidität der Krankenhäuser durch die vollständige, umfassende und frühzeitige Tarifrefinanzierung sowie durch die Anwendung des vollen Orientierungswerts wesentlich und nachhaltig verbessert.

Allein der Transformationsfonds soll über zehn Jahre ein Volumen von 50 Mrd. Euro umfassen, jeweils hälftig befüllt durch die Krankenkassen über den Gesundheitsfonds sowie die Länder – damit fast vollständig durch die Beitragszahlenden.

Aktuell in der Umsetzung

Medizinforschungsgesetz (MFG)

Weniger Bürokratie und schnellere Verfahren – dadurch soll das MFG den Pharmastandort Deutschland stärken. Im Bereich der Forschung soll vor allem die vereinfachte Beantragung von Studien an einer zentralen Stelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Prozesse beschleunigen.

Darüber hinaus sollen die pharmazeutischen Unternehmer die Möglichkeit erhalten, vertrauliche Erstattungsbeträge bei Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen zu vereinbaren.

In Planung Apothekenreform Noch kein ressortabgestimmter Entwurf
In Planung Gesetz zur Regelung der Nachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Noch kein ressortabgestimmter Entwurf
In Planung Gesetz für die Errichtung einer Digitalagentur Noch kein ressortabgestimmter Entwurf
In Planung

Physiotherapeutengesetz

Noch kein ressortabgestimmter Entwurf

GKV war in 2023 ein defizitäres Geschäft

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schließt 2023 nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Bundesgesundheitsministeriums mit einem Defizit von rund 1,8 Milliarden Euro ab. Das liegt vor allem an den dynamisch gestiegenen Ausgaben durch einen Rücklagenabbau in Höhe von 2,5 Mrd. Euro, wodurch das Vermögen der Kassen stark zurückgegangen ist. Für Ende 2024 werden die Kassenvermögen nicht weit oberhalb der jeweiligen Mindestreserve liegen. Damit gibt es auch keine Reserven mehr, um etwaige Beitragssatzsteigerungen abzufedern. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds schrumpft ebenfalls und wird 2025 nicht mehr weit über der gesetzlichen Mindestreserve liegen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Den GKV-Einnahmen von 304,4 Milliarden Euro standen den Ministeriumsangaben zufolge Ausgaben von 306,2 Milliarden Euro gegenüber. Die Leistungsausgaben stiegen demnach um 5,2 Prozent, die Verwaltungskosten um 1,6 Prozent. Alle Kassenarten wiesen dem BMG zufolge für das zurückliegende Jahr ein Minus aus. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach „lobte“ die Kassen, welche durch die Vermögensabgabe in Höhe von 2,5 Milliarden Euro maßgeblich zur Stabilisierung der Finanzlage im System beitrugen.

Pressestatement BKK Dachverband GKV-Finanzergebnisse KV45

Zahlen und Fakten KV45 4. Quartal 2023 BKK Dachverband

Mitteilung des BMG

Anne-Kathrin Klemm wird Alleinvorständin des BKK Dachverbands

Anne-Kathrin Klemm wird ab dem 1. Juli 2025 alleinige Vorständin des BKK Dachverbandes. Klemm folgt auf Franz Knieps, der derzeit Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes ist und im kommenden Jahr in den Ruhestand geht. Anne-Kathrin Klemm ist Diplom-Volkswirtin und derzeit Vorständin des BKK Dachverbandes.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema

Der Jurist Franz Knieps führt den BKK Dachverband seit seiner Gründung am 1. Juli 2013. Anne-Kathrin Klemm ist seit dem 1. Januar 2014 beim BKK Dachverband, wo sie zunächst die Abteilung Politik leitete. Ab 2019 führte sie die Abteilung Politik und Kommunikation und war von 2017 bis Juni 2022 Vertreterin des Vorstandes.