Ausgabe I.2020

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen

Fusionen

Die BKK VBU hat sich mit gleich zwei Krankenkassen zusammengeschlossen: der Brandenburgischen BKK und der Thüringer Betriebskrankenkasse (TBK). Ebenfalls fusioniert haben die Continentale BKK mit der BKK HENSCHEL Plus und die BKK B. Braun Melsungen mit der BKK Aesculap.

Die Zahl der Krankenkassen sinkt damit zunächst auf 104 (zzgl. der LKK). Die Viactiv Krankenkasse kooperiert bereits mit der BKK Achenbach Buschhütten und beabsichtigt einen Zusammenschluss – einen konkreten Zeitpunkt gibt es dafür aktuell noch nicht.

Milliarden-Defizit der GKV im 4. Quartal 2019

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Jahr 2019 mit einem Defizit von 1,5 Milliarden Euro abgeschlossen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 6. März 2020 in Berlin mitgeteilt. Grund für das Minus sind auch die kostenintensive Reformgesetze der Bundesregierung.

Nach den vorläufigen Finanzergebnissen des Jahres 2019 haben die Kassen rund 1,5 Milliarden Euro mehr ausgegeben als sie durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten haben. Das zum 30.09.2019 ausgewiesene Defizit von 741 Millionen Euro hat sich damit alleine im 4. Quartal 2019 nochmals verdoppelt. Die Finanzreserven der Kassen beliefen sich Ende 2019 auf rund 19,8 Milliarden Euro und sind damit weiter im Abwärtstrend. Ende 2018 betrugen die Rücklagen der Kassen noch 21 Milliarden Euro, Mitte 2019 noch 20,8 Milliarden Euro und am 30.09.2019 noch 20,6 Milliarden Euro. Laut BMG entsprechen die aktuellen Finanzreserven der Kassen im Durchschnitt noch knapp einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der "gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve".

Beitragsentwicklung in der GKV

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der GKV wurde zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent angehoben. Viele BKKn haben ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel ebenfalls erhöht. In der untenstehenden Auflistung finden Sie eine Übersicht der Anpassungen, von denen rund 3,8 Mio. Versicherte betroffen sind. Deutlich wird: Die Audi BKK ist weiterhin sehr gut im Wettbewerb positioniert, einige Kassen haben, entgegen der Erwartung, ihren Zusatzbeitragssatz nicht angehoben und die AOKn profitieren fortlaufend und in erheblichen Maße von der Ausgleichsystematik des Morbi-RSA.

Umbenennung Bundesversicherungsamt in Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Seit dem 1. Januar 2020 heißt das ehemalige Bundesversicherungsamt nun Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Es führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

Zudem nimmt das BAS eine Reihe von Verwaltungsaufgaben wahr, wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse und sonstigen Zuweisungen des Bundes an die Rentenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (sog. DMP), die Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung und des Risikostrukturausgleichs sowie die Verwaltung des Gesundheitsfonds.

Zur Website „Bundesamt für soziale Sicherung“

Sozialwahlen sollen ab 2023 online möglich werden

Ab 2023 können Versicherte die Selbstverwaltung der Sozialkassen auch online wählen. Zunächst wird das allerdings nur in Pilotprojekten möglich sein. Bislang in der Öffentlichkeit kaum beachtet, plant die Bundesregierung, bei den Sozialversicherungswahlen 2023 ein Online-Wahlverfahren bei einigen Krankenkassen als Versuchsmodell einzuführen. Das geht aus dem “Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetz“ hervor, der am 13. Dezember 2019 von der Bundesregierung beschlossen wurde. Einige Krankenkassen hatten im Vorfeld massiv Druck ausgeübt, um einen solchen Modellversuch möglich zu machen.

Empfehlungen für ein modernes Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung

Im Dezember 2019 legte die Wissenschaftliche Kommission für ein Modernes Vergütungssystem (KOMV) ihren Bericht vor. Im Gutachten wird ein Konzept einer partiellen Harmonisierung vorgeschlagen. Unterschieden wird dabei zwischen denjenigen Bausteinen einer Gebührenordnung, die sinnvollerweise gemeinsam (GKV + PKV) (weiter)entwickelt werden sollten und Bausteinen, bei denen die Unterschiede zwischen vertrags- und privatärztlicher Vergütung erhalten bleiben. Wir haben für Sie Übersichten zu den Zielen, der Systematik und der geschichtlichen Entwicklung der Gebührenordnung zusammengestellt.

Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb (GKV-FKG) beschlossen: Neue Regeln für den Wettbewerb und Finanzausgleich der Krankenkassen

Der Bundestag beschloss Mitte Februar 2020 das "Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FKG). Kernpunkte des Gesetzes sind Neuregelungen im Organisations- und Haftungsrecht der Kassen sowie eine zielgenauere Ausrichtung des Risikostrukturausgleichs (RSA). Mit dem FKG treten zudem Regelungen zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln in Kraft. In einem Statement ordnete der BKK Dachverband das Gesetz als „einen großen Erfolg für die Betriebskrankenkassen“ ein.