Ausgabe III.2021

Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen

Politik

Die Ampelregierung hat sich gefunden und mit Prof. Karl Lauterbach einen neuen Gesundheitsminister ins Rennen geschickt.

Übersicht der Zusatzbeiträge von 2015 bis 2022
Übersicht der Zusatzbeiträge von 2015 bis 2022

Vorläufiger durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2022 7 Mrd. Euro
 

Mitte Oktober kam der GKV-Schätzerkreis (Expertinnen und Experten aus dem Bundesgesundheitsministerium, Bundesamt für Soziale Sicherung und GKV-Spitzenverband) zusammen, um eine gemeinsame Prognose der Höhe der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2021 und 2022 abzugeben. Normalerweise ergibt sich aus der so ermittelten Differenz der rechnerisch durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das jeweilige Folgejahr. Für 2022 nimmt der Schätzerkreis Einnahmen (inkl. aller Zuschüsse) i.H.v. 256,8 Mrd. Euro und Ausgaben i.H.v. 284,2 Mrd. Euro an. Der Schätzerkreis war sich einig, dass im Jahr 2022 aufgrund höherer Ausgaben ein zusätzlicher Finanzbedarf i. H. v. 7 Mrd. besteht. Um nun auf den im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) auf 1,3 Prozent gesetzlich festgeschriebenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu kommen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zusätzlich per Verordnung den Bundeszuschuss um die fehlenden 7 Mrd. Euro erhöht.

Der zusätzliche Finanzbedarf der GKV für 2022 beläuft sich daher insgesamt auf rund 15,4 Mrd. Euro im Vergleich zu 2021 und sollen durch einen erhöhten Bundeszuschuss (7 Mrd. Euro), durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (1,4 Mrd. Euro) sowie durch einen ergänzenden Bundeszuschuss (ebenfalls 7 Mrd. Euro) gedeckt werden.

Anpassung Sozialversicherungsrechengrößen 2022


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 8. September 2021 den Referentenentwurf über die Verordnung der maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr vorgelegt. Abhängig von der Einkommensentwicklung im vorgehenden Jahr werden die Rechengrößen entsprechend angepasst. Bevor die Veränderung rechtskräftig wird, muss die Bundesregierung den Entwurf beschließen und der Bundesrat final zustimmen. Aufgrund der leicht negativen Entwicklung der Einkommen im Jahr 2020 bleiben die Rechengrößen teilweise unverändert.

Im Überblick: 

  2021 2022
Bezugsgröße 3.290 Euro
Ost: 3.115 Euro
3.290 Euro
Ost: 3.150 Euro
BBG Rentenversicherung 7.100 Euro
Ost: 6.700 Euro
7.050 Euro
Ost: 6.750 Euro
BBG Krankenversicherung 58.050 Euro jährlich
4.837,50 Euro monatlich
58.050 Euro jährlich
4.837,50 Euro monatlich
JAEG 64.350 Euro 64.350 Euro