2. Die elektronische Patientenakte (ePA)

2.1 Was ist die ePA?

Die ePA ist Ihr1 persönlicher, sicherer Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten. Mithilfe der ePA können Sie und berechtigte Personenkreise, wie z. B. die sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte, persönliche Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital verwalten.

Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich krankenversicherten Personen eine ePA. Sie wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Ob Sie die ePA nutzen möchten oder nicht, ist Ihre freiwillige Entscheidung. Wenn Sie keine ePA nutzen möchten, müssen Sie gegenüber Ihrer Krankenkasse widersprechen. Ein einmal getätigter Widerspruch gegen die ePA kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen finden Sie in den Abschnitten 10.1 Ich möchte nicht, dass eine ePA für mich angelegt wird. Was muss ich tun? und 10.4 Was muss ich tun, wenn ich die ePA nicht mehr will?

Die ePA wird als widerspruchsbasierte Akte bereitgestellt. Das bedeutet, dass behandelnde Leistungserbringende, z. B. Ärztinnen und Ärzte, und Leistungserbringereinrichtungen, z. B. ein Krankenhaus, grundsätzlich zum Zugriff auf Ihre ePA befugt sind. Diese sind darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, bestimmte Daten in Ihrer ePA zu speichern – sofern Sie dem nicht widersprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 6 Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende.

2.2 Welchen Nutzen hat die ePA für meine Gesundheitsversorgung?

Ihre ePA begleitet Sie idealerweise Ihr Leben lang. Sie dient als sicherer Ablageort Ihrer Gesundheitsdaten und als Austauschplattform zwischen Ihnen und den an Ihrer Gesundheitsversorgung beteiligten Leistungserbringenden. Die ePA ist also Ihr ganz persönliches digitales Gesundheitsmanagementsystem für Ihre Versorgung.

Zudem unterstützt die ePA auch bestimmte medizinische Anwendungsfälle, die gesetzlich festgelegt sind. Zum Start der ePA am 15. Januar 2025 ist dies die elektronische Medikationsliste. Dazu speichert die ePA automatisch alle Medikationen, die Sie verordnet bekommen und auf Basis eines E-Rezepts erhalten haben. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 7 Die medizinischen Anwendungsfälle der elektronischen Patientenakte (ePA).

Ausführlichere Informationen zum persönlichen Nutzen der ePA lesen Sie im Abschnitt 3 Der Nutzen der elektronischen Patientenakte (ePA).

2.3 Wer bietet die ePA an und wer betreibt Sie?

Die ePA wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse angeboten. Dabei arbeiten die Krankenkassen mit Industriepartnern zusammen, die die ePA technisch entwickeln und betreiben. Sie müssen grundlegende Vorgaben der gematik GmbH (im Folgenden: gematik) einhalten und mit der von ihnen entwickelten ePA sowie der dazugehörigen ePA-App ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen. Dies dient der Sicherheit Ihrer Daten.

Ihre Krankenkasse – Audi BKK - arbeitet mit der Firma BITMARCK-Unternehmensgruppe, Kruppstr. 64, 45145 Essen als Betreiber der ePA zusammen, um Ihnen die ePA zur Verfügung zu stellen. Weder Ihre Krankenkasse noch der Betreiber dürfen und können auf die Daten in der ePA zugreifen. Mithilfe von Verschlüsselungstechnologien und bestimmten organisatorischen Maßnahmen ist Ihre ePA vor unbefugten Zugriffen geschützt.

2.4 Ist die ePA verpflichtend?

Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Von Ihrer Krankenkasse wird Ihnen automatisch eine ePA zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine ePA nutzen wollen, müssen Sie also nichts tun. Wenn Sie hingegen keine ePA haben wollen, müssen Sie der Bereitstellung durch Ihre Krankenkasse widersprechen.

Auch mitversicherte Kinder erhalten eine ePA. Mit Vollendung des 15. Lebensjahres können sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich die ePA nutzen. Bis zum Alter von 15 Jahren entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob eine ePA zur Verfügung gestellt oder der Bereitstellung widersprochen werden soll.

Weitere Informationen zum Widerspruch finden Sie im Abschnitt 10 Die Möglichkeiten des Widerspruchs im Rahmen der elektronischen Patientenakte (ePA).

2.5 Wie funktioniert die ePA-App?

Zum Zugriff auf Ihre ePA über ein geeignetes Endgerät benötigen Sie eine spezielle App auf Ihrem Smartphone oder Ihrem Computer. Diese wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Es kann sich dabei entweder um eine eigenständige App handeln, die nur für die Verwaltung Ihrer ePA gedacht ist. Manche Krankenkassen integrieren diese Funktion aber auch in eine bestehende Service-App, die Krankenkassen-App.

Die ePA-App baut über das Internet eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf, in der die eigentliche ePA liegt. An dieses Netzwerk sind bzw. werden die verschiedenen Leistungserbringenden im deutschen Gesundheitswesen angeschlossen.

Die ePA-App wurde nach den Vorgaben der gematik entwickelt und sicherheitsgeprüft. Mit ihr können Sie sämtliche Funktionen der ePA selbstständig nutzen, z. B.:

  • Dokumente und Daten einstellen, einsehen, herunterladen oder löschen
  • Zugriffsberechtigungen verwalten – von Leistungserbringenden, aber auch von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten oder Ärztinnen und Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
  • Unterstützungspersonen bei der ePA-Nutzung benennen (Vertreterinnen oder Vertreter)

Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 5 Die selbstständige Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).
Grundsätzlich ist die Nutzung der ePA und die Wahrnehmung Ihrer Rechte und Ansprüche auch ohne ePA-App möglich. Falls Sie kein mobiles Endgerät bzw. keinen PC/Laptop besitzen oder aber die ePA- App Ihrer Krankenkasse aus anderen Gründen nicht verwenden wollen, können Sie trotzdem von der ePA in der medizinischen Versorgung profitieren. Weitere Informationen erhalten Sie in den Abschnitten 5.10 Was ändert sich, wenn ich die ePA-App nicht nutze? und 8 Unterstützung bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA).

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