Über den Ausbau der medizinischen Anwendungsfälle der ePA erfahren Sie mehr im Abschnitt 7.3 Welche weiteren medizinischen Anwendungsfälle wird die ePA zukünftig unterstützen?
Außerdem können Sie die ePA zukünftig nicht nur über ihr mobiles Endgerät, sondern auch mithilfe Ihres Laptops oder Desktop-Computers nutzen.
Darüber hinaus wird die ePA die Bereitstellung von Daten zu Forschungszwecken (sogenannte Sekundärdatennutzung) voraussichtlich ab dem 15. Juli 2025 ermöglichen. Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 12 Die Nutzung der Daten der elektronischen Patientenakte (ePA) zu gemeinwohlorientierten Zwecken.
Auch die sichere Übermittlung von Sofortnachrichten mithilfe des TI-Messengers (TIM) an Ihre Krankenkasse und – wenn möglich – Ihre Leistungserbringenden können Sie voraussichtlich ab dem 15. Juli 2025 aus der ePA-App Ihrer Krankenkasse nutzen.
Zukünftig wird Ihre ePA auch in der Lage sein, mit Ihrer Einwilligung Daten an die von Ihnen genutzten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu übertragen. Damit können Sie bestimmte Daten aus der ePA direkt in der DiGA nutzen. Darüber hinaus ist auch die Nutzung der ePA durch Leistungserbringereinrichtungen im EU-Ausland geplant, z. B. wenn Sie sich dort während eines Urlaubs aufhalten. Dabei kommt die elektronische Patientenkurzakte zum Einsatz, die einen schnellen Überblick über Ihre wichtigen Notfalldaten gibt.
Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Weiterentwicklung der ePA hin zu einer digitalen Gesundheitsplattform ist die sukzessive Umstellung der auf Dokumenten basierenden Daten in elektronisch verarbeitbare Datensätze. Dies wird nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit erfolgen. In diesem Zusammenhang plant der Gesetzgeber auch weitere Verfeinerungen hinsichtlich der Kontrolle von Zugriffsrechten auf die ePA durch entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten auf Ebene einzelner Datensätze.