Nach Untersuchungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) erkranken in Deutschland jährlich mehr als 300.000 Personen an Gürtelrose, auch Herpes zoster genannt. Etwa 5% von ihnen entwickeln eine Komplikation in Form einer postherpetischen Neuralgie (Nervenschmerz). Ältere Menschen sind am häufigsten betroffen. Ebenso haben Patienten mit einem geschwächten Immunsystem ein erhöhtes Erkrankungsrisiko.
Herpes zoster (Gürtelrose) wird durch eine erneute Aktivierung des Varizella-zoster-Virus ausgelöst, das bei Erstkontakt, meist im Kindesalter, Varizellen (Windpocken) verursacht. Nach Abklingen der Varizellen verbleibt das Virus lebenslang in den Nervenzellen und kann zu einem späteren Zeitpunkt als Herpes zoster wieder auftreten (sog. Virus-Reaktivierung). Die Erkrankung kann aus diesem Grund nur bei Menschen auftreten, die bereits an Windpocken litten, oder aber, eher seltener, bereits eine Windpocken-Impfung erhalten haben.
- Beginnend mit einem brennenden Schmerz, folgt zumeist eine halbseitige, bandartige Ausbreitung von Bläschen in dem zum betroffenen Nerv gehörenden Hautabschnitt.
- Am häufigsten treten die Symptome an Rumpf und Brustkorb auf, können aber auch im Bereich des Kopfes vorkommen.
Sobald der Hautausschlag abgeheilt ist, kann in der vormals betroffenen Hautregion noch mehrere Monate bis Jahre ein Nervenschmerz (sog. Postherpetische Neuralgie oder Postzosterschmerz) anhalten.
Aus diesem Grund empfiehlt die STIKO die Impfung für alle ab 60 Jahren. Für Personen, die infolge einer Grundkrankheit wie zum Beispiel Diabetes mellitus, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronische Niereninsuffizienz oder wegen einem geschwächten Immunsystem, ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben, wird eine Empfehlung bereits ab einem Alter von 50 Jahren abgegeben.
Für den vollständigen Schutz gegen Gürtelrose mit dem Totimpfstoff sind zwei Impfdosen notwendig. Diese werden im Abstand von zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht.
Sofern der Impftermin für die zweite Impfdosis versäumt wurde und seit der vorangegangenen Impfung mehr als sechs Monate vergangen sein sollten, ist ein erneuter Beginn der Impfserie nicht notwendig. Die zweite Impfstoffdosis soll dann sobald wie möglich verabreicht werden. Eine verspätete Impfung kann dazu führen, dass die Immunität nach Beendigung der Impfserie etwas niedriger ausfällt und die Schutzdauer eventuell verringert ist.
Die Abrechnung erfolgt einfach und unkompliziert über Ihre elektronische Gesundheitskarte. Legen Sie diese bitte zusammen mit Ihrem Impfpass beim Arztbesuch vor.