Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Sie können nach schriftlicher Vereinbarung als Privatleistung in Anspruch genommen werden.
Die Audi BKK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle zugelassenen Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Das gilt für Vorsorgeuntersuchungen in gleichem Maße. Darüber hinaus bieten immer mehr Ärzte und Zahnärzte individuelle Gesundheitsleistungen an, die vom Patienten privat bezahlt werden müssen.
IGeL sind meist medizinische Maßnahmen, für die (noch) nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Daher wurden diese Leistungen (noch) nicht in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Die Entscheidung darüber treffen niedergelassene Ärzte, Patienten- und Krankenkassenvertreter zusammen im sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach sorgfältiger Prüfung.
Bitte lassen Sie sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL von Ihrem Arzt über folgende Punkte aufklären:
- Welchen Nutzen könnte die gewünschte Methode für Sie haben?
- Wie gut ist die Methode geprüft?
- Welche Risiken können mit der Methode verbunden sein?
- Welche negativen Folgen ergeben sich für Sie aus einem „positiven“ oder „negativen“ Untersuchungsergebnis?
- Werden Folgeuntersuchungen notwendig?
- Welche Kosten entstehen Ihnen?
- Warum ist diese Leistung keine Kassenleistung?
Gern prüfen wir, ob die von Ihnen gewünschte Leistung in Ihrer Situation Kassenleistung ist. Wenden Sie sich einfach an Ihr Audi BKK Service-Center.
Bevor Sie einer IGeL zustimmen, sollten Sie sich umfassend von Ihrem Arzt informieren lassen. Der Arzt sollte Ihnen genau erklären, warum er die IGeL für notwendig und eine entsprechende Kassenleistung für nicht ausreichend hält. Erfragen Sie bitte auch, welche Vor- und Nachteile die IGeL hat und wie gut diese nachgewiesen sind. Des Weiteren erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld über die entstehenden Kosten.
Bevor der Arzt die IGeL ausführt, müssen Sie einen schriftlichen Vertrag unterschreiben. Bestehen Sie darauf, dass dieser den genauen Rahmen der IGeL und die damit verbundenen Kosten beschreibt. Ohne eine schriftliche Vereinbarung müssen Sie keine Rechnung bezahlen.