Das infektiöse Respiratorische Synzytial-Virus (kurz: RSV) kann die oberen und unteren Atemwege befallen und vor allem bei Säuglingen, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsystem schwere Atemwegserkrankungen auslösen. Zum Schutz bietet sich eine Impfung beziehungsweise bei Neugeborenen und Säuglingen eine Prophylaxe an.
Was ist das RS-Virus?
RSV ist ein weit verbreitetes Virus und gehört zu den häufigsten Erregern von Infektionen der oberen und unteren Atemwege. Eine RSV-Infektion führt zu ähnlichen Symptomen wie eine Grippe oder eine Corona-Erkrankung, sicher diagnostiziert werden kann sie nur über einen Nachweis des Erregers. Manche Menschen zeigen auch gar keine Symptome. Eine Infektion mit RSV sollte jedoch nicht unterschätzt werden: Sie kann eine Bronchiolitis (Entzündung der kleinsten Bronchien) oder eine Lungenentzündung verursachen.
Das Virus wird leicht von Mensch zu Mensch übertragen. Meist geschieht dies durch Tröpfcheninfektion, etwa wenn eine infizierte Person hustet oder niest. Aber die Viren können auch über eine Schmierinfektion weitergegeben werden, beispielsweise beim Händeschütteln oder über Oberflächen und Gegenstände. Je nach Oberfläche können die Erreger auch mehrere Stunden überleben.
Infizierte können das Virus schon einen Tag nach der Ansteckung übertragen, wenn sie noch gar keine Symptome zeigen. In der Regel sind infizierte Personen drei bis acht Tage lang ansteckend, in manchen Fällen auch bis zu vier Wochen – selbst, wenn sie keine Symptome mehr aufweisen. Zum Schutz vor RSV empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) für Neugeborene und Säuglinge eine RSV-Prophylaxe, denn aktuell ist noch kein RSV-Impfstoff für sie zugelassen. Ältere Menschen sollten sich mit einer RSV-Impfung schützen.
RSV-Prophylaxe für Neugeborene und Säuglinge
Um Neugeborene und Säuglinge vor schweren Atemwegsinfektionen durch RSV zu schützen, empfiehlt die STIKO eine RSV-Prophylaxe mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab. Er hindert die RS-Viren daran, in Körperzellen einzudringen, und beugt so schweren Krankheitsverläufen vor. Die RSV-Prophylaxe schützt sofort und für die Dauer einer kompletten RSV-Saison.
Das heißt: Anders als bei einer Impfung bildet der Körper bei der RSV-Prophylaxe keine eigenen Antikörper gegen das Virus, sondern bekommt sie zugeführt. Es ist also keine aktive, sondern eine passive Immunisierung. Sollte das Kind bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist keine Prophylaxe erforderlich.
RSV-Impfung
Die STIKO empfiehlt allen Menschen, die 75 Jahre oder älter sind, sich gegen RSV impfen zu lassen, idealerweise im September oder Oktober vor Beginn einer RSV-Saison.
Weiterhin ist eine Impfung empfohlen für Menschen ab 60 Jahren, die in einer Pflegeeinrichtung leben oder aufgrund einer schweren Erkrankung einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer RSV-Erkrankung ausgesetzt sind. Zu diesen Erkrankungen gehören schwere Formen von:
- chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane,
- chronischen Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
- chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen,
- hämato-onkologischen Erkrankungen,
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen),
- angeborener oder erworbener Immundefizienz.
Nach aktuellem Wissensstand reicht eine einmalige Impfung.
FAQ - Häufige Fragen zur RSV-Impfung und Prophylaxe
Nach der Verordnung vom 14.09.2024 der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht Anspruch auf Kostenübernahme der RSV-Prophylaxe für Neugeborene bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres. Die Prophylaxe erfolgt nach dem Sachleistungsprinzip (Abrechnung über Versichertenkarte).
Bei Säuglingen und Kleinkindern, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte RSV-Infektion durchgemacht haben, ist eine RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab nicht erforderlich. Bei Säuglingen und Kleinkindern, die bereits eine Behandlung mit Nirsevimab erhalten haben, besteht kein Leistungsanspruch gemäß § 1 RSV-Prophylaxeverordnung.
Sofern die Praxis diese Voraussetzungen im Rahmen ihrer Therapiehoheit als erfüllt ansieht und deswegen ein Kassenrezept ausstellt, wird die Audi BKK die Kosten für den Impfstoff Beyfortus für die aktuelle RSV-Saison als Sachleistung einmalig übernehmen. Bei einem Privatrezept ist eine Kostenerstattung nicht möglich.
Bei den Indikationsimpfungen erfolgt eine Abrechnung über die Versichertenkarte.
Bei den Impfungen für Erwachsenen handelt sich seit dem 27.09.2024 um eine Kassenleistung. Aufgrund fehlender Impfvereinbarungen ist die Kostenübernahme (Ausnahme: Baden-Württemberg – Abrechnung seit 15.10.2024 möglich) bei der Audi BKK zu beantragen.
Höhe Kostenerstattung:
- Impfstoff wird vollständig erstattet
- ärztliches Honorar bis maximal 34,84 Euro
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des hohen Postaufkommens zu einer längeren Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen kommen kann.
Die Prophylaxe wird in der Regel gut vertragen. Es kann zu leichten Reaktionen wie Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen an der Injektionsstelle oder zu einem Hautausschlag kommen, die in der Regel nach wenigen Tagen verschwunden sind.
Die in Deutschland zugelassenen proteinbasierten RSV-Impfstoffe sind im Allgemeinen gut verträglich und sicher, es kann nach der Impfung zu Kopf- und Gliederschmerzen oder Schmerzen an der Einstichstelle kommen.