Die Audi BKK hat über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Versorgungsverträge mit Ärztinnen und Ärzten und weiteren Dienstleistern abgeschlossen, um flexibel auf besondere Erfordernisse einzelner Krankheiten eingehen zu können.
Im Detail
Über nachfolgende Links gelangen Sie zu allen wichtigen Informationen über die jeweiligen Versorgungsverträge der Audi BKK:
Inanspruchnahme
Alle erforderlichen Informationen zur Inanspruchnahme der einzelnen Angebote finden Sie in den jeweils weiterführenden Links.