Die Pflege gut organisieren
Wenn ein Mensch aufgrund seines Alters, einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seinen Alltag selbstständig zu meistern, braucht er Unterstützung. Dann ist zu klären, ob er Anspruch auf Pflegeleistungen hat und welcher Pflegegrad zutrifft. Jetzt ist es wichtig, die nötigen Schritte einzuleiten.
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich gilt: Versicherte, die mehr als sechs Monate in ihrem Alltag auf Hilfe angewiesen ist, haben einen Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad (Prüfung durch Gutachterin oder Gutachter) und der Art, wie die Pflege organisiert wird, ergeben sich die konkreten Leistungen. Wie hoch diese ausfallen, hängt also vom Pflegegrad ab.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen (Pflegebedürftigkeit und Erfüllen der Vorversicherungszeit), bewilligen wir die Pflegeleistungen grundsätzlich ab dem Tag des Monats, an dem Sie den Antrag gestellt haben – das kann also unter Umständen auch rückwirkend sein.